Elternbeirat

Elternbeirat

Die Eltern werden durch den Elternbeirat vertreten. Der Elternbeirat ist ein Bindeglied zwischen Eltern und Pädagogen und ein wichtiger Multiplikator im Schulleben.

Die gewählten Elternbeiräte teilen sich bei der ersten konstituierenden Sitzung des Elternbeirates die Aufgabenbereiche untereinander auf. Außerdem besetzen sie durch Wahl die Ämter des 1. Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers und des Kassiers und benennt der Verwaltung, der Schulleitung, dem Elternbeirat und den Schülervertretern die jeweils zuständigen Ansprechpartner.

Die Hauptaufgaben des Elternbeirats sind:

  • Unterstützung der Entwicklung der Schule
  • Aufnahme von Wünschen, Themen und Anregungen aus der Elternschaft und bei Bedarf Weiterleitung an andere Gremien
  • Koordination der Arbeitskreise
  • Begleitung neuer Eltern und Veranstaltung des Kennenlernabends zu Beginn eines neuen Schuljahres
  • Organisation mindestens einer Elternschule pro Schuljahr
  • Teilnahme an den Elternbeiratssitzungen
  • Teilnahme an Drehscheibe, Säulentreffen und bei ihn betreffenden Themen auch an Sitzungen des Vorstands u. ä.
  • Organisation eines oder mehrerer Elternstammtische
  • auf Einladung Begleitung von Gesprächen zwischen Eltern und Pädagogen
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